§ 2 Zweck

1) Zweck des Vereins ist

a) die Sicherung und Schaffung einer nachhaltigen Perspektive für die Stadt Bernkastel-Kues. Dies soll insbesondere durch die Förderung des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, die Förderung notwendiger Strukturveränderungen und die Verbesserung der Standortvoraussetzungen des Standortes erreicht werden, damit Bernkastel-Kues auch in Zukunft ein qualitativ hochwertiger Wohn-, Arbeits- und Wirtschaftsstandort bleibt.

b) die Förderung des Gemeinschaftsgedankens, des Wir-Gefühls und der Identifikation aller privaten Akteure mit der Stadt Bernkastel-Kues durch das gemeinsame Engagement für die Entwicklung der Stadt.

c) die Förderung der Bildung und Weiterqualifikation der öffentlichen und privaten Akteure in der Stadt.

2)  Diese Zwecke sollen insbesondere verwirklicht werden durch

a) die Erarbeitung ganzheitlicher, abgestimmter und innovativer Konzepte und Strategien für die landschaftliche, umweltgerechte und städtebauliche Entwicklung der Stadt Bernkastel-Kues unter Beachtung eines nachhaltigen qualitätsorientierten Tourismus-geschehens.

b) die Förderung notwendiger Strukturveränderungen unter Beachtung des Landschafts-, Umwelt- und Denkmalschutz-gedankens.

c)  die Förderung der Zusammenarbeit aller öffentlichen und privaten Akteure, um gemeinsam Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung der landschaftlichen, umweltbezogenen, städtebaulichen und touristischen Attraktivität voranzutreiben.

d) Beratung, Unterstützung und Schulung der Mitglieder in allen Fragen der nachhaltigen Standortentwicklung.

3) Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

4) Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke ausgegeben werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Ausgaben begünstigt werden.


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