Gestaltungs- und Erhaltungssatzung Hintergrund: Die Stadt Bernkastel-Kues bietet ein einzigartige Stadtbild mit über 1.000-jähriger Geschichte, dem in einem besonderen Maße Rechnung getragen werden muss. Der Reichtum der Stadt charakterisiert sich durch die städtebaulich-architektonischen Zeugnisse, die auch die Identität der Stadt ausmachen und die es für künftige Generationen zu erhalten gilt. Die Gestaltungs- und Erhaltungssatzung soll zu einer geordneten Entwicklung der Stadt beitragen. Hierbei soll die Erhaltung der ortstypischen Form- und Materialsprache geschützt und erhalten werden. Beispiel: Gestaltung Fassaden. Bisheriger Prozess: Mit Wirkung vom 25.04.1996 hat der Stadtrat von Bernkastel-Kues eine Satzung über die Gestaltung von Bau- und Werbeanlagen zur Pflege und zum Schutz der Eigenart des Ortsbildes in der Stadt Bernkastel-Kues (Gestaltungssatzung) erlassen. Anlass hierfür war das Sanierungsverfahren in Bernkastel-Kues, wobei sich die Satzung nicht nur auf die Sanierungsgebiete in Bernkastel und Kues, sondern auch auf Teile von Alt-Kues, Andel und Wehlen bezieht. Stadtbürgermeister Wolfgang Port regte die Überarbeitung der Satzung Mitte 2010 an. Die Entwicklungsagentur hat die Moderation für die Neuaufstellung der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung übernommen. Die neue Satzung ist im Frühjahr 2011 in Kraft getreten. Ansprachpartnerinnen: Kerstin Schuh & Bianca Waters | Downloads: |