Gestaltungs- und Erhaltungssatzung Hintergrund: Die Stadt Bernkastel-Kues bietet ein einzigartiges Stadtbild mit über 1.000-jähriger Geschichte, dem in einem besonderen Maße Rechnung getragen werden muss. Der Reichtum der Stadt charakterisiert sich durch die städtebaulich-architektonischen Zeugnisse, die auch die Identität der Stadt ausmachen und die es für künftige Generationen zu erhalten gilt. Die Gestaltungs- und Erhaltungssatzung soll zu einer geordneten Entwicklung der Stadt beitragen. Hierbei soll die Erhaltung der ortstypischen Form- und Materialsprache geschützt und erhalten werden. Als Beispiel kann hier die Gestaltung Fassaden genannt werden. Bisheriger Prozess: Mit Wirkung vom 25.04.1996 hat der Stadtrat von Bernkastel-Kues eine Satzung über die Gestaltung von Bau- und Werbeanlagen zur Pflege und zum Schutz der Eigenart des Ortsbildes in der Stadt Bernkastel-Kues (Gestaltungssatzung) erlassen. Anlass hierfür war das Sanierungsverfahren in Bernkastel-Kues, wobei sich die Satzung nicht nur auf die Sanierungsgebiete in Bernkastel und Kues, sondern auch auf Teile von Alt-Kues, Andel und Wehlen bezieht. Mitte 2010 regte Stadtbürgermeister Wolfgang Port die Überarbeitung der Satzung an. Hierbei übernahm die Entwicklungsagentur den Moderationsprozess für die Neuaufstellung der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung. Die überarbeitete Satzung trat im Frühjahr 2011 in Kraft. Seit Anfang 2021, also ca. 10 Jahre nach Verabschiedung der überarbeiteten Satzung, befindet sich die Satzung erneut in einem Überarbeitungsprozess. Dieser Prozess wird wieder eng von der Entwicklungsagentur begleitet, die im bisherigen Verfahren mitunter auch konkrete Änderungsvorschläge eingebracht hat. Diese ergaben sich entweder aus der täglichen Zusammenarbeit mit Geschäfts- und Immobilieneigentümern, oder waren das Resultat veränderter Rahmenbedingungen. | Downloads: |