Innenstadt-Impulse 2024

Einladung zur Veranstaltung „Innenstadt-Impulse 2024“ für Bernkastel-Kues im Rahmen einer Bürgerbeteiligung


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Stadt Bernkastel-Kues und die Entwicklungsagentur Bernkastel-Kues e. V. laden Sie herzlich zu einer öffentlichen Veranstaltung im Rahmen des Förderprogramms "Innenstadt-Impulse 2024" ein. Gemeinsam möchten wir die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt aktiv in die Antragsstellung einbinden und ihre kreativen Ideen sowie Wünsche für eine lebendige Innenstadt entgegennehmen.

Das Förderprogramm "Innenstadt-Impulse 2024" bietet die Möglichkeit, unsere Stadt weiter zu gestalten und zu beleben. Die aktuellen Fördergrundsätze, unter deren Berücksichtigung Maßnahmen entwickelt werden sollen finden Sie in der rechten Spalte. Den kompletten Förderaufruf zum Download finden Sie HIER.

Wir laden Sie herzlich ein, sich mit Ihren Ideen und Anregungen im Vorfeld der Antragsstellung einzubringen. Wir freuen uns auf einen inspirierenden Abend voller Ideen und konstruktiver Gespräche. Ihre Meinung zählt!

Wann? 03.04.2024 um 18:30 Uhr
Wo? Güterhalle in Kues

Förderungsfähige Maßnahmen sind:

  • Innenstadtvision/ Zukunftskonzept Innenstadt: Der durch die COVID-19-Pandemie beschleunigte Innenstadtwandel führt zu wesentlichen Strukturveränderungen. Dies kann eine konzeptionelle Neupositionierung der Innenstadt in Gänze oder von Teillagen der Innenstadt erfordern. Förderungsfähig sind Beratungs-, Konzept- und Moderationskosten sowie Ausgaben für begleitende Gutachten.
  • Innenstadtmarketing: Förderungsfähig sind Beratungs-, Konzept- und Moderationsausgaben zur Erreichung eines attraktiven und abgestimmten Innenstadtauftritts/ Innenstadtmarketings sowie Sachkosten zur Vermarktung.
  • Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie für die Innenstadt: Fördergegenstand ist die Entwicklung und Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie für die Innenstadt. In die Förderung einbezogen werden können beispielsweise Ausgaben beim Auf-bau lokaler Online-Marktplätze oder gemeinsamer Lieferdienste. Förderungsfähig sind Beratungs-, Konzept-, Moderations- und Managementleistungen. Es erfolgt keine Förderung des laufenden Betriebs sowie keine betriebliche Förderung.
  • Innenstadtfonds/ Immobilieninnovationen: Fördergegenstand ist die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen zur Ansiedlung neuer Nutzungen, z.B. Pop-Up-Stores, Kulturnutzungen, soziale Nutzungen, Nachbarschaftsinitiativen, Kreative, Repair-Cafés, Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Verteilerstationen/ City-Logistik oder Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte etc. Förderungsfähig sind grundsätzlich Ausgaben für die Anmietung in Höhe von bis zu 70 Prozent der Altmiete (letzter Mietvertrag ist vorzulegen). Hiervon kann abgewichen werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Altmiete bereits erheblich unter dem marktüblichen Mietpreis liegt. In die Förderung können grundsätzlich Mietflächen bis 300 qm pro Objekt einbezogen werden. Darüber hinausgehende Anmietungen werden nur anteilig gefördert. Die Förderung für Anmietungen ist auf zwei Jahre befristet; in begründeten Fällen kann die Anmietung bis zum Ende des Förderzeitraums verlängert werden. Die Ladenlokale können durch den Zuwendungs-empfänger verbilligt an Dritte weitervermietet werden. Im Fall der Weitervermietung an kommerzielle/gewerbliche Nutzer darf die verbilligte Miete 20 Prozent der Altmiete nicht unterschreiten. Beihilferechtliche Bestimmungen sind zu beachten. Nicht förderungsfähig ist die Miete von Bestandsnutzern. Die Ladenausstattung ist ebenfalls nicht förderungsfähig.
  • Leerstandskataster und -management: Fördergegenstand ist die Erstellung eines Leerstandskatasters sowie das Leerstandsmanagement. Förderungsfähig sind Beratungs-, Konzept-, Moderations- und Managementleistungen.
  • Aktionstage: Gefördert wird eine begrenzte Anzahl von Aktionstagen, an denen möglichst viele Akteure aktiviert und motiviert werden, die Innenstadt zu besuchen und lebendig zu gestalten. Ziel ist es hier, den Erlebnisfaktor Innenstadt zu stärken. Fördervoraussetzung ist, dass es sich um ein neues Format handelt. Förderungsfähig sind Beratungs-, Konzept- und Sachkosten sowie Maßnahmen zur begleitenden Öffentlichkeitsarbeit. Bereits in der Vergangenheit durchgeführte Veranstaltungen wie regelmäßige wiederkehrende Feste, Märkte etc. sind nicht förderungsfähig.
  • Öffentlichkeitswirksame Zwischennutzung mindergenutzter öffentlicher (Brach-)Flächen (z.B. temporäre Kunstaustellungen auf mindergenutzten öffentlichen Plätzen, Urban Gardening auf unattraktiven Grünflächen oder temporäre Freizeitaktivitäten in Baulücken etc.): Förderungsfähig sind Ausgaben zur Ermöglichung der Zwischennutzung soweit diese in angemessenem Verhältnis zur Dauer der Zwischennutzung stehen.
  • Entwicklung langfristiger Nutzungskonzepte für leerstehende Immobilien oder Brachen: Förderung von Planungs-, Beratungs-, Wettbewerbs- oder Moderationskosten. Konzepte zur Umgestaltung und Wiedernutzung von Brachen und minderge-nutzten Flächen zur Aufwertung der Zentrumsfunktionen sowie des urbanen Wohnumfelds. Weiterhin betrifft dies auch Konzepte zur Erhöhung der Wohnanteile in der Innenstadt sowie den Stadtteil- oder Ortsteilzentren.
  • Kooperationen und Beteiligung: Förderung von Planungs-, Beratungs-, Wettbewerbs- oder Moderationskosten zur Aktivierung breit angelegter Akteurskooperationen und Konzeptionierung eines Dialogprozesses zur Bürgerbeteiligung (auch mit digitalen Instrumenten). Dies betrifft den Aufbau von neuen oder der Ausbau bestehender Kooperationen (Zentrenmanagement), welche die unterschiedlichen Anfor-derungen und Potentiale aller relevanten Akteure zur Entwicklung des Förderbereiches zusammenführen und moderieren (Durchführung von Informationsveranstaltungen, Planspiele, Moderationsprozesse, Workshops, Beratung von Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Gründungsinteressierten, Gründung eines lokalen „Beirats Innenstadt“ etc.).
  • Förderung von Konzepten und Planungen zur Anlage und Aufwertung von Stadtgrünelementen, auch an Fassaden mit vertikalen Grünflächen sowie auf Dachflächen und Verschattungsflächen über öffentlichen Freiräumen sowie die Anschaffung kleinerer Begrünungselemente, sofern es sich dabei um kleinere investive Maßnahmen handelt.
  • Mobilität: Förderung von Strategien zur Verbesserung des Fußgänger- und Radverkehrs, Abstell- und Parksysteme, Beschilderungssysteme mit dem Ziel der Verbesserung der Aufenthaltsqualität bei gleichzeitig guter Erreichbarkeit sowie der Reduzierung von Emissionen. Förderung von Verkehrskonzepten zur Umgestaltung des öffentlichen Raumes in der Innenstadt-, den Stadt- oder Ortsteilzentren zur Verbesserung der verkehrsträgerübergreifenden Erreichbarkeit, der Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Herstellung eines vielfältigen und kundenfreundlichen Verkehrsangebotes sowie kleinere Investitionen in die örtliche Infrastruktur, sofern sie einen untergeordneten Bestandteil darstellen.
  • Konzepte für eine barrierearme und kindgerechte Ausgestaltung von Außen- und Innenräumen sowie zur allgemeinen Verbesserung der Aufenthaltsqualität und die Anschaffung von Möblierungen, Lichtinstallationen oder Elementen zur Herstellung der Barrierefreiheit, sofern es sich dabei um kleinere investive Maßnahmen handelt.
  • Konzepte zur Schaffung von zentrums-/ wohnungsnaher Arbeitsplätze und zielgruppengerechter Infrastruktur (Coworking Spaces oder Räume für Start-Ups).
  • Weitere Modellmaßnahmen mit positiver Wirkung auf die Innenstadt-, das Stadt- oder Ortsteilzentrum auf Vorschlag der Antragsteller, sofern sie nach Bewertung der Bewilligungsbehörde als geeignet angesehen werden.


 
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